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aviation@oases.ch
Bestimmungen
Es handelt sich um einen privaten Flug gegen Entgelt.
1. Die Beförderung auf Grund dieses Flugscheines unterliegt den Haftungsbestimmungen des Lufttransportreglementes vom 3.10.1952/1.6.1962 (für Inland-Beförderungen) und des Warschauer Abkommens vom 12.10.1929/28.9.1955 (für internationale Beförderungen) in der Zeit des Fluges geltenden Fassung. Die Haftung des Luftftrachtführers für den Tod oder Körperverletzung des Fluggastes sowie Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist nach diesen Bestimmungen in der Regel beschränkt.
2. Leistungen, die dem Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Luftfrachtführer oder vom Luftfahrzeughalter allfällig abgeschlossenen Passagier-Unfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollen Umfang an Schadenersatz-Zahlungen aus Haftpflichtansprüchen (die dem Luftfrachtführer, gestützt auf die geltenden Haftungsbestimmungen, zu leisten hat) anzurechnen.
3. Gutscheine gelten als Flugschein im Sinne obiger Erläuterungen.
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