Das nachfolgende Betriebsreglement dient dazu, den Kunden der smartaviation ag jederzeit bestens gewartete Flugzeuge und ein flexibles Flugzeugreservationssystem anzubieten. Wir bitten Sie, geschätzter Kunde, das Reglement genau durchzulesen. Für das Einhalten dieses Reglementes bei all Ihren Charterungen danken wir Ihnen bestens.

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1. Flugzeugpark

2. Versicherungen

3. Benützungsbedingungen

4. Reservationen

5. Charterpreise / Ermässigungen

6. Rechnungsstellung

7. Landetaxen

9. Rapporte

10. Administration

11. Rund um das Flugzeug

12. Meldewesen


1. Flugzeugpark

Die smartaviation ag stellt Ihren Kunden moderne Flugzeuge für Charterungen zur Verfügung. Die Flugzeuge werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des BAZL gewartet und erfüllen alle diesbezüglichen Vorschriften. Die Flugzeuge sind grundsätzlich Eigentum der smartaviation ag. Bei grosser Nachfrage wird der Flugzeugpark mit eingemieteten Flugzeugen erweitert; es werden nur Flugzeuge eingemietet, welche nach den Vorschriften des BAZL gewartet sind.

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2. Versicherungen

Die smartaviation ag hat mit der Schweiz. National-Versicherung folgende Verträge abgeschlossen:
a) Haftpflichtversicherung Deckung CHF 10'000'000.—
b) Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall von CHF 10'000.—
Der Selbstbehalt ist durch den Verursacher zu bezahlen.
c) Rechtsschutzversicherung für alle Piloten und Flugzeuge; gültig in ganz Europa

Insassen
Der Pilot kann durch das Ausstellen eines Passagiertickets, gemäss Warschauerab-kommen, seine Haftung beschränken, wenn er für den Flug eine Bezahlung entge-gen nimmt. Diese Bezahlung muss im Verhältnis der realen Kosten des Charterpreises liegen, damit das Ticket gültig ist. Die Ticketbüchlein finden Sie im Aktenkoffer.

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3. Benützungsbedingungen

Berechtigte Piloten:

Für jeden gecharterten Flugzeugtyp ist durch den Kunden der Nachweis seiner Flugberechtigung zu erbringen.

 Checkflüge:

Vor der erstmaligen Charterung, anschliessend einmal jährlich, ist jeder Pilot verpflichtet, einen Checkflug mit einem von der Cad-OasEs beauftragten Flight Instructor (FI) oder Class Rating Instructor (CRI) zu absolvieren. Die jährlichen Checkflüge müssen auf einem Flugzeugmuster erfolgen welches mindestens dem entspricht welches bei der Cad-OasEs gechartert wird. Vorteilhaft ( nicht Bedingung ) wäre, wenn dieser auf einem der Flugzeugmuster der Cad-OasEs mit einem von der Cad-OasEs beauftragten Fluglehrer gemacht werden könnte. 

 Minimale Flugerfahrung:

 Jeder Pilot braucht ein Minimum von 150 Flugstunden Erfahrung damit er berechtigt ist den Checkflug mit einem von der Cad-OasEs beauftragten Fluglehrer zu machen.

 Minimale Flugstunden ( Sicherheit ):

 Jeder Pilot muss auf dem bewilligten Flugzeugmuster pro Jahr ein Minimum von 10 Std. Flugzeit aufweisen damit er im folgenden Jahr ohne erneuten Checkflug auf diesem Flugzeugmuster weiter Fliegen kann / darf.  

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4. Reservationen

Reservationen werden per Internet unter www.resi.de vorgenommen. User – Login und Passwort werden nach der Beitrittserklärung zum Pilotenstamm per e-Mail mitgeteilt. Die Piloten-Stammdaten im Reservationssystem sind durch die Nutzer selbst entsprechend zu pflegen. Es ist sicherzustellen, dass mindestens die beste telefonische Erreichbarkeit sowie eine aktuelle e-Mail Adresse im System hinterlegt ist.

Längerfristige Reservationen nach Absprache.

Vorteilhaft wäre ( anzustreben ), dass immer alle Daten auf den neusten / aktuellsten Stand sind.

Werktags werden für ganztägige Reservationen mindestens 1,5 Flugstunden vorausgesetzt. An Wochenenden erhöht sich diese auf mindestens 2 Flugstunden pro Tag. Längerfristige Reservationen nach vorheriger Absprache.

Absagen wegen Wetter oder Ausfall des Piloten (Krankheit oder Unfall) sind so rasch als möglich im Reservationssystem zu mutieren.

Kann innerhalb der Reservationszeit aus technischen oder meteorologischen Gründen der Rückflug nach Grenchen nicht angetreten werden, bitten wir Sie um umgehende Informationen an allfällige betroffene nachfolgende Nutzer.
 

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5. Charterpreise / Ermässigungen

Die genaue Übersicht finden Sie in unserer Preisliste. In den Preisen sind generell die Flugzeugmiete sowie der Treibstoff, also eine „Nass-Nutzung“, inbegriffen.

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6. Rechnungsstellung

Flugrechnungen werden monatlich auf Grund der Flugrapporte erstellt. Sie sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Guthaben (externe Betankungen) werden bei entsprechendem Vorweisen der Quittungen/Belege mit den laufenden Rechnungen verbucht. Treibstoffrückvergütungen werden im Rahmen des aktuellen verzollten Benzin-Literpreises des Flughafens Grenchen vorgenommen. Rückerstattungen für mögliche Zollfreibetankungen in Grenchen werden im Rahmen von 60% des Differenzbetrages zum verzollten Literpreis verrechnet.

Falls Sie für die Zahlung einen Einzahlungsschein brauchen können Sie diesen hier herunterladen.

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7. Landetaxen

Landungen in Grenchen müssen nicht direkt bezahlt werden. Wir werden Ihnen diese in der Monatsabrechnung belasten. Auf allen anderen Flugplätzen bitten wir Sie, die Landetaxe direkt zu bezahlen.

Auf sämtlichen Landungen erheben wir einen Zuschlag von CHF 3.-; dieser dienen dazu, kleinere Schäden am Flugzeug zu bezahlen, ohne die Versicherung zu belasten

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9. Rapporte

Wir bitten Sie, die Flugrapporte mittels Frankiertem Couvert direkt an uns zu schicken. Wenn keine Couverts mehr vorhanden sind, bitte den Rapport in die kleine dafür zu Verfügung gestellte Box legen.

Vergessen Sie nicht, folgende Punkte einzutragen:
- Flugdauer
- Anzahl Landungen
- Anzahl Pax
- Anzahl Liter Benzin bei Betankung (normal und zollfrei)
- Anzahl Liter Oel beim Nachfüllen
Die Flugzeiten sind ebenfalls im Flugbuch einzutragen!

Bei fehlenden Angaben wird immer das maximale Verrechnet.

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10. Administration

Flugzeug- und Hangarschlüssel: Dieser befindet sich im Kundenfächli im Korridor des Flughafengebäudes unter „Aircraft For Sale“. Nach Gebrauch ist der Schlüssel dort zu deponieren. 

Beförderungsschein: Das Büchlein für die Beförderungsscheine befindet sich im Kundenfächli im Korridor des Flughafengebäudes unter „ Aircraft For Sale“.
Nach dem ausstellen von Beförderungsscheinen sollte dieses auch immer da gelassen werden. Das Original des Beförderungsscheins sollte jedem Passagier abgegeben werden. Die Kopie davon bleibt im Büchlein.  

Flugreisebuch: Das Flugreisebuch ist nach jedem Flug nachzutragen.

Bitte keine Aufgetretenen Vorkommnisse oder Technische Mängel im Flugrapport vermerken, sondern im dazu speziell zu Verfügung gestellten Büchlein welches auch im Flugzeug deponiert ist.

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11. Rund um das Flugzeug

Für das Reinigen der Kabine, Scheiben und der Flügelkanten steht das notwendige Putzmaterial zur Verfügung. Dieses ist im Schrank beim Flugzeug deponiert. Jeder Pilot ist verpflichtet nach dem Flug das Flugzeug entsprechend zu reinigen und dieses im Angetroffenen Zustand wieder zu verlassen. Darin enthalten sind: 

Reinigen aller Scheiben !

Reinigen der Kabine !

Reinigen aller Flügeleintrittskanten !

Reinigen des Propellers !

Reinigen der Nase sowie des Landelichtes !

Die Kabine sollte so verlassen werden, dass der nächste Pilot sich mit FreudeIn die Kabine setzten kann. Alles an sein Platz, die Gurte zugeschnallt auf den Sitzen, die Headsets an Ihren Ort und das Gepäck Abteil entsprechend aufgeräumt.  

Wir erwarten es als normal, das wenn sich das Niveau des Wasser in den Kanistern für das Reinigen auf ein Minimum reduziert hat dieses vom Piloten ( im Interesses der andern ) auch wieder aufgefühlt wird. 

Wir erwarten ein Faires Verhalten gegenüber dem Halter und den andern Piloten und erwarten die Anwendung des gesunden Menschenverstandes +1. 

Es ist vorgesehen ( wie bisher ) das Flugzeug auch mal komplett zu Reinigen und zu polieren. Dieses wird mit Vorankündigung allen Piloten mitgeteilt. Eine Teilnahme / Mithilfe ist Freiwillig wird aber am Tag entsprechend belohnt. Wir hoffen daher auf die Unterstützung aller Piloten. 

Sollten Sie Oel benötigen, finden Sie dies ebenfalls im Schrank.

Das Tankkärtli finden Sie im Aktenkoffer des Gepäckraums jedes Flugzeuges.

Benzin- und Oelkontrolle sowie Nachtanken gehören zur Vorflugkontrolle.

Das Nichteinhalten oder vernachlässigen dieser minimalen Pflicht kann zum Ausschluss des erlaubten Fliegens der HB-EWH haben. Also denkt einfach, das Flugzeug gehört Dir, dann passte es schon.

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12. Meldewesen

Alle Vorfälle und speziellen Ereignisse sind unverzüglich zu melden (Technisch Verantwortlicher: Roland Hofmann 043 / 888 40 50 oder 079/ 485 78 10. Darüber hinaus gilt die Meldepflicht gemäss den gültigen Vorschriften gegenüber den Behörden.

Technische Störungen an Flugzeugen sind ebenfalls unverzüglich dem Technischen Verantwortlichen Roland Hofmann 043 / 888 40 50 oder 079/ 485 78 10 zu melden.

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