Das nachfolgende Betriebsreglement dient dazu, den Kunden der smartaviation ag jederzeit bestens gewartete Flugzeuge und ein flexibles Flugzeugreservationssystem anzubieten. Wir bitten Sie, geschätzter Kunde, das Reglement genau durchzulesen. Für das Einhalten dieses Reglementes bei all Ihren Charterungen danken wir Ihnen bestens.
1. Flugzeugpark
2. Versicherungen
3. Benützungsbedingungen
4. Reservationen
5. Charterpreise / Ermässigungen
6. Rechnungsstellung
7. Landetaxen
9. Rapporte
10.
Administration
11. Rund um das Flugzeug
12. Meldewesen
1. Flugzeugpark
Die smartaviation ag stellt Ihren Kunden moderne Flugzeuge für Charterungen zur Verfügung. Die Flugzeuge werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des BAZL gewartet und erfüllen alle diesbezüglichen Vorschriften. Die Flugzeuge sind grundsätzlich Eigentum der smartaviation ag. Bei grosser Nachfrage wird der Flugzeugpark mit eingemieteten Flugzeugen erweitert; es werden nur Flugzeuge eingemietet, welche nach den Vorschriften des BAZL gewartet sind.
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2. Versicherungen
Die smartaviation ag hat mit der Schweiz. National-Versicherung folgende Verträge abgeschlossen: a) Haftpflichtversicherung Deckung CHF
10'000'000. b) Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall von CHF
10'000.
Der Selbstbehalt ist durch den Verursacher zu bezahlen.
c) Rechtsschutzversicherung für alle Piloten und Flugzeuge; gültig in ganz Europa
Insassen
Der Pilot kann durch das Ausstellen eines Passagiertickets, gemäss Warschauerab-kommen, seine Haftung beschränken, wenn er für den Flug eine Bezahlung entge-gen nimmt. Diese Bezahlung muss im Verhältnis der realen Kosten des Charterpreises liegen, damit das Ticket gültig ist. Die Ticketbüchlein finden Sie im Aktenkoffer.
(nach oben)
3. Benützungsbedingungen
Berechtigte Piloten:
Für jeden gecharterten Flugzeugtyp ist durch den Kunden
der Nachweis seiner Flugberechtigung zu erbringen.
Checkflüge:
Vor der erstmaligen Charterung, anschliessend einmal
jährlich, ist jeder Pilot verpflichtet, einen Checkflug
mit einem von der Cad-OasEs beauftragten Flight
Instructor (FI) oder Class Rating Instructor (CRI) zu
absolvieren. Die jährlichen Checkflüge müssen auf einem
Flugzeugmuster erfolgen welches mindestens dem
entspricht welches bei der Cad-OasEs gechartert wird.
Vorteilhaft ( nicht Bedingung ) wäre, wenn dieser auf
einem der Flugzeugmuster der Cad-OasEs mit einem von der
Cad-OasEs beauftragten Fluglehrer gemacht werden
könnte.
Minimale
Flugerfahrung:
Jeder
Pilot braucht ein Minimum von 150 Flugstunden Erfahrung
damit er berechtigt ist den Checkflug mit einem von der
Cad-OasEs beauftragten Fluglehrer zu machen.
Minimale
Flugstunden ( Sicherheit ):
Jeder
Pilot muss auf dem bewilligten Flugzeugmuster pro Jahr
ein Minimum von 10 Std. Flugzeit aufweisen damit er im
folgenden Jahr ohne erneuten Checkflug auf diesem
Flugzeugmuster weiter Fliegen kann / darf.
4. Reservationen
Reservationen werden per Internet unter
www.resi.de
vorgenommen. User – Login und Passwort werden nach der
Beitrittserklärung zum Pilotenstamm per e-Mail
mitgeteilt. Die Piloten-Stammdaten im Reservationssystem
sind durch die Nutzer selbst entsprechend zu pflegen. Es
ist sicherzustellen, dass mindestens die beste
telefonische Erreichbarkeit sowie eine aktuelle e-Mail
Adresse im System hinterlegt ist.
Längerfristige Reservationen nach Absprache.
Vorteilhaft wäre ( anzustreben ), dass immer alle Daten
auf den neusten / aktuellsten Stand sind.
Werktags werden für ganztägige Reservationen mindestens
1,5 Flugstunden vorausgesetzt. An Wochenenden erhöht
sich diese auf mindestens 2 Flugstunden pro Tag.
Längerfristige Reservationen nach vorheriger Absprache.
Absagen wegen Wetter oder Ausfall des Piloten (Krankheit
oder Unfall) sind so rasch als möglich im
Reservationssystem zu mutieren.
Kann innerhalb
der Reservationszeit aus technischen oder
meteorologischen Gründen der Rückflug nach Grenchen
nicht angetreten werden, bitten wir Sie um umgehende
Informationen an allfällige betroffene nachfolgende
Nutzer.
5. Charterpreise / Ermässigungen
Die genaue Übersicht finden Sie in
unserer Preisliste.
In den Preisen sind generell die
Flugzeugmiete sowie der Treibstoff, also eine
„Nass-Nutzung“, inbegriffen.
6. Rechnungsstellung
Flugrechnungen werden monatlich auf Grund der
Flugrapporte erstellt. Sie sind spätestens 10 Tage nach
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Guthaben
(externe Betankungen) werden bei entsprechendem
Vorweisen der Quittungen/Belege mit den laufenden
Rechnungen verbucht. Treibstoffrückvergütungen werden im
Rahmen des aktuellen verzollten Benzin-Literpreises des
Flughafens Grenchen vorgenommen. Rückerstattungen für
mögliche Zollfreibetankungen in Grenchen werden im
Rahmen von 60% des Differenzbetrages zum verzollten
Literpreis verrechnet.
7. Landetaxen
Landungen in Grenchen müssen nicht direkt
bezahlt werden. Wir werden Ihnen diese in der
Monatsabrechnung belasten. Auf allen anderen Flugplätzen
bitten wir Sie, die Landetaxe direkt zu bezahlen.
Auf sämtlichen Landungen erheben
wir einen Zuschlag von CHF 3.-; dieser dienen dazu,
kleinere Schäden am Flugzeug zu bezahlen, ohne die
Versicherung zu belasten
9. Rapporte
Wir bitten Sie, die Flugrapporte mittels Frankiertem
Couvert direkt an uns zu schicken. Wenn keine Couverts
mehr vorhanden sind, bitte den Rapport in die kleine
dafür zu Verfügung gestellte Box legen.
Vergessen Sie nicht, folgende Punkte einzutragen:
- Flugdauer
- Anzahl Landungen
- Anzahl Pax
- Anzahl Liter Benzin bei Betankung (normal und zollfrei)
- Anzahl Liter Oel beim Nachfüllen
Die Flugzeiten sind ebenfalls im Flugbuch einzutragen!
Bei fehlenden Angaben wird immer das
maximale Verrechnet.
10. Administration
Flugzeug- und Hangarschlüssel:
Dieser befindet sich im Kundenfächli im Korridor des
Flughafengebäudes unter „Aircraft For Sale“. Nach
Gebrauch ist der Schlüssel dort zu deponieren.
Beförderungsschein:
Das Büchlein für die Beförderungsscheine
befindet sich im Kundenfächli im Korridor des
Flughafengebäudes unter „ Aircraft For Sale“.
Nach dem ausstellen von
Beförderungsscheinen sollte dieses auch immer da
gelassen werden. Das Original des Beförderungsscheins
sollte jedem Passagier abgegeben werden. Die Kopie davon
bleibt im Büchlein.
Flugreisebuch:
Das Flugreisebuch ist nach jedem Flug nachzutragen.
Bitte
keine Aufgetretenen Vorkommnisse oder Technische Mängel
im Flugrapport vermerken, sondern im dazu speziell zu
Verfügung gestellten Büchlein welches
auch im Flugzeug deponiert ist.
11. Rund um das Flugzeug
Für das Reinigen der Kabine, Scheiben und
der Flügelkanten steht das notwendige Putzmaterial zur
Verfügung. Dieses ist im Schrank beim Flugzeug
deponiert. Jeder Pilot ist verpflichtet nach dem Flug
das Flugzeug entsprechend zu reinigen und dieses im
Angetroffenen Zustand wieder zu verlassen. Darin
enthalten sind:
Reinigen aller Scheiben !
Reinigen der Kabine !
Reinigen aller Flügeleintrittskanten !
Reinigen des Propellers !
Reinigen der Nase sowie des Landelichtes !
Die
Kabine sollte so verlassen werden, dass der nächste
Pilot sich mit FreudeIn die Kabine setzten kann. Alles
an sein Platz, die Gurte zugeschnallt auf den Sitzen,
die Headsets an Ihren Ort und das Gepäck Abteil
entsprechend aufgeräumt.
Wir erwarten es als normal, das wenn sich
das Niveau des Wasser in den Kanistern für das Reinigen
auf ein Minimum reduziert hat dieses vom Piloten ( im
Interesses der andern ) auch wieder aufgefühlt wird.
Wir erwarten ein Faires Verhalten
gegenüber dem Halter und den andern Piloten und erwarten
die Anwendung des gesunden Menschenverstandes +1.
Es ist vorgesehen ( wie bisher ) das
Flugzeug auch mal komplett zu Reinigen und zu polieren.
Dieses wird mit Vorankündigung allen Piloten mitgeteilt.
Eine Teilnahme / Mithilfe ist Freiwillig wird aber am
Tag entsprechend belohnt. Wir hoffen daher auf die
Unterstützung aller Piloten.
Sollten Sie Oel benötigen, finden Sie
dies ebenfalls im Schrank.
Das Tankkärtli finden Sie im Aktenkoffer des Gepäckraums
jedes Flugzeuges.
Benzin- und Oelkontrolle sowie Nachtanken gehören zur
Vorflugkontrolle.
Das Nichteinhalten oder
vernachlässigen dieser minimalen Pflicht kann zum
Ausschluss des erlaubten Fliegens der HB-EWH haben. Also
denkt einfach, das Flugzeug gehört Dir, dann passte es
schon.
12. Meldewesen
Alle Vorfälle und speziellen Ereignisse
sind unverzüglich zu melden (Technisch Verantwortlicher:
Roland Hofmann 043 / 888 40 50 oder 079/ 485 78 10.
Darüber hinaus gilt die Meldepflicht gemäss den gültigen
Vorschriften gegenüber den Behörden.
Technische Störungen an Flugzeugen sind ebenfalls
unverzüglich dem Technischen Verantwortlichen Roland
Hofmann 043 / 888 40 50 oder 079/ 485 78 10 zu melden.
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